AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen ("AGB") des OÖ Jägerball 2025:

1. Vertragspartner / Geltungsbereich

Diese AGB gelten für die Vertragsbeziehungen zwischen dem Hubertus Club Linz und dem Jagd- und Wurftaubenclub Diana Linz als gemeinschaftliche Organisatoren/Ausrichter des OÖ Jägerball 2025 (nachstehend als „Ballkomitee“ bezeichnet) und den Besuchern dieser Ballveranstaltung (nachstehend als „Kunden“ bezeichnet).

2. Ansprechpartner / Schriftform

Für alle vertragliche Angelegenheiten ist ausschließlich das Ballkomitee zuständig. Erklärungen der Kunden bedürfen zur Rechtswirksamkeit der Schriftform. Unsere Mailadresse lautet office@hubertusclub-linz.at. Mündliche Nebenabreden sind unwirksam. Mitteilungen auf Überweisungsbelegen oder Buchungszeilen erfüllen das Schriftformerfordernis nicht.

3. Vertragsschluss

Der Abschluss des Veranstaltungsvertrages erfolgt ausschließlich mit vollständiger Bezahlung der Ball(Tisch)karten/Sitzplätze/Konsumationen und Einlangen des vollständigen Entgelts beim Ballkomitee.

4. Laufzeit

Der Veranstaltungsvertrag beginnt mit dessen Abschluss im Sinne des Punktes 3. und endet mit dem verlautbarten offiziellen Ballende.

5. Verhinderung / Krankheit

Gelöste Karten werden nicht umgetauscht, der Kaufpreis nicht rückerstattet. Ein Ersatz für nicht oder nur teilweise in Anspruch genommene Karten oder verlorene Karten wird nicht geleistet.

6. Außerordentliche Ereignisse

Findet der OÖ Jägerball 2025 aufgrund von unabwendbaren Ereignissen, die außerhalb der Kontrolle des Ballkomitees liegen (z.B. Unwetter; Feuer; Epidemien; Kriege) am vorgesehenen Termin nicht statt, ist der Kunde für einen Zeitraum neuen Kalendermonaten an diesen Veranstaltungsvertrag gebunden. Es steht dem Ballkomitee jederzeit frei die Ballveranstaltung an einem alternativen Termin innerhalb dieser Frist durchzuführen.

Wenn innerhalb dieser Frist keine Ballveranstaltung durchgeführt wird, ist das bezahlte Entgelt dem Kunden über dessen Aufforderung zu refundieren.

7. Kündigung

Die ordentliche Kündigung dieses Veranstaltungsvertrages durch den Kunden ist ausgeschlossen.

Das Ballkomitee kann bis zum 31.12.2024 den Veranstaltungsvertrag durch Verlautbarung in der Dezemberausgabe des OÖ Jägers ordentlich kündigen. In diesem Fall ist das bezahlte Entgelt dem Kunden durch das Ballkomitee bis längsten 30.06.2025 zu refundieren.

8. Minderjährige Kunden

Der gesetzliche Vertreter, der im Namen des minderjährigen Kunden den Veranstaltungsvertrag abschließt, erklärt sein Einverständnis, dass das Ballkomitee keinerlei Aufsicht über den minderjährigen Kunden ausübt. Dies gilt insbesondere für das Verhalten unmittelbar vor Beginn oder nach Ende der Ballveranstaltung und außerhalb der Veranstaltungsräumlichkeiten. Der gesetzliche Vertreter übernimmt verschuldensunabhängig die persönliche Haftung für sämtliche Verbindlichkeiten, Forderungen und Ansprüche des Minderjährigen. Der gesetzliche Vertreter hat das Ballkomitee hinsichtlich allfälliger Schadenersatzansprüche auf Grund einer Verletzung der Aufsichtspflicht, die vom Minderjährigen geltend gemacht werden, schad- und klaglos zu halten.

9. Verhaltensregeln

Bei unangemessenem Verhalten oder Trunkenheit ist eine Teilnahme an der Ballveranstaltung untersagt. Das Ballkomitee hat in diesem Fall das Recht auf sofortigen Ausschluss des Kunden von derselben ohne Anspruch auf Ersatz des Entgelts. Im Fall des Ausschlusses endet dieser Veranstaltungsvertrag mit sofortiger Wirkung. Mit dem Kauf der Eintrittskarte anerkennt der Kunde die Hausordnung des Veranstaltungsortes. Grundsätzlich gilt, dass den Anweisungen des Sicherheitsdienstes am Veranstaltungsort auf Verlangen die gültige Eintrittskarte vorzuweisen und deren Anweisungen Folge zu leisten ist

10. Schadenersatz / Haftung

Die Teilnahme an der Ballveranstaltung erfolgt durch den Kunden auf eigene Gefahr und Risiko. Jedwede Haftung des Ballkomitees wird hiermit ausgeschlossen, es sei denn, es stehen diesem Haftungsausschluss zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegen.

11. Foto- und Filmaufnahmen

Während der Ballveranstaltung werden Film- und Fotoaufnahmen angefertigt, die die Ballveranstaltung sowie einzelne Kunden abbilden. Mit der Teilnahme an der Ballveranstaltung stimmt der Kunde solchen Aufnahmen sowie der Veröffentlichung, insbesondere in sozialen Medien, zu. Es steht jedem Kunden aber frei einer Film- oder Fotoaufnahme jederzeit zu widersprechen. Zu Dokumentationszwecken wird die Schriftform empfohlen

12. Datenschutz

Das Ballkomitee verpflichtet sich zum Umgang mit Daten von Kunden mit höchster Sorgfalt sowie zum bestmöglichen Schutz der Daten und verarbeitet die Daten der Kunden daher ausschließlich auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen (DSGVO, TKG 2003). Das Ballkomitee ist berechtigt, ihr anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Veranstaltungsvertrag zu verarbeiten oder durch Dritte verarbeiten zu lassen.

13. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies nicht die Rechtswirksamkeit aller anderen Bestimmungen. Die Vertragsparteien werden die rechtsunwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame und durchführbare Bestimmung ersetzen, die Inhalt und Zweck der rechtsunwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung möglichst nahe kommt.

14. Anwendbares Recht / Gerichtsstand

Es gelangt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss seiner Verweisungs- und Kollisionsnormen zur Anwendung. Für Streitigkeiten wird die ausschließliche Zuständigkeit des für 4020 Linz sachlich in Betracht kommenden Gerichtes vereinbart.